Die deutsche Bundesregierung hat eine Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgelegt, die ab Januar 2022 in Kraft treten wird. Durch die Neuerungen soll vor allem die Sammelquote von Elektroschrott erhöht und damit einhergehend auch die Recyclingleistung verbessert werden. Mit Hilfe einer Ausweitung von Sammelstellen, insbesondere der Miteinbeziehung zertifizierter Erstbehandlungsanlagen und des Handels, soll der gewünschte Effekt erreicht werden.
In diesem Online-Seminar lernen Sie…
#die aktuelle Rechtsgrundlage nach ElektroG in Deutschland
#über die Erweiterung der Herstellerpflichten ab Januar 2022
#Zusätzliches Sammelrecht für Entsorgungsfachbetriebe
#Pflichten des stationären Handels – Elektrofachmärkte, Supermärkte aus dem Lebensmitteleinzelhandel und Möbelhäuser
#Haftung für Fulfillment-Dienstleister und elektronische Marktplätze

Referentin: Christine Gering

Moderatorin: Victoria Schatara