Seit Januar 2022 sind nun auch der Lebensmitteleinzelhandel und Möbelhäuser mit mehr als 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche/Gesamtlagerfläche zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Weiterhin verpflichtet sind die Elektrofachhandel ab einer Verkaufsfläche von 400m². Doch vielen Verbrauchern ist das bisher unbekannt, welches durch die Sammelquote bestätigt wird. Im Jahr 2020 lag diese nur bei 44,1 Prozent und auch bisher ist keine signifikante Steigerung in Sicht.
Das Problem: Eine Kombination aus fehlender Aufklärung und Unsicherheit in Bezug auf Datensicherheit lässt viele private Haushalte Elektroaltgeräte horten. Ohne diese Hemmnisse wäre ein großer Teil der Verbraucher bereit sich von Altgeräten zu trennen und gegebenenfalls sogar soziales Engagement damit zu zeigen, ergab eine repräsentative Studie zur Entsorgung von Elektroaltgeräten in privaten Haushalten.
In unserem Vortrag erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Regelungen zur Erreichung der Sammelquoten, die Ergebnisse der Studie, Praxisbeispiele und verschiedene Lösungsansätze für Sie privat oder als Unternehmer.